Akupunktur
Die Akupunktur ist eine Methode der traditionellen chinesischen Medizin
zur Schmerzlinderung,
zur Heilung von Krankheiten und
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes.
Sie wurde vor über 4 500 Jahren in China entwickelt und besteht im Einstechen von dünnen Metallnadeln in die Haut an bestimmten Punkten des Körpers.
Der theoretische Hintergrund der Akupunktur wurzelt in der kosmischen Lehre von Yin und Yang.
Yin und Yang können als zwei gegensätzliche Wesensprinzipien verstanden werden, die im Menschen wie in der gesamten Natur überhaupt wirken. Eine Gesundheitsstörung oder Krankheit kann durch ein Ungleichgewicht oder unpassendes Vorherrschen eines dieser beiden Kräfte verursacht sein.
Ein Ungleichgewicht würde Ch`i, was Lebensenergie bedeutet, in seinem natürlichen Fluss durch die Meridiane des Körpers behindern.
Die für die Akupunktur relevanten Hautpunkte finden sich auf den über den Körper verlaufenden Meridianen angeordnet. Die Wahl dieser Akupunkturpunkte im konkreten Behandlungsfall richtet sich nach dem individuellen Beschwerdebild, Konstitutionstyp und Therapieziel.
Akupunktur soll im Rahmen eines Zyklus’ von zirka zehn Behandlungen innerhalb einiger Wochen durchgeführt werden; gegebenenfalls können nach einer Therapiepause weitere Sitzungen sinnvoll sein.
Anwendungsgebiete für Akupunktur sind vorrangig
- Allergien, insbesondere allergischer Schnupfen („Heuschnupfen“) und allergisches Asthma
- Schmerzen, beispielsweise Kopfschmerzen einschließlich Migräne, Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule und Gelenkschmerzen
- Unterstützende Behandlung zur Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung
Lange Zeit bestand für die Behandlung mit Akupunktur von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungspflicht; auf Antrag und in Abhängigkeit von der Erkrankung hatten sich die meisten Krankenkassen angesichts der guten Therapieerfolge jedoch zu einer Erstattung oder Teilerstattung der Kosten bereit erklärt.
Das änderte sich Anfang dieses Jahrtausends: Im Rahmen so genannter Modellprojekte, auch zur wissenschaftlichen Untermauerung der Akupunktur, übernahmen die meisten Kassen bei entsprechender Qualifikation des Arztes die Kosten für 6 Akupunktur-Sitzungen. Das galt für die Diagnosen Kopfschmerzen, Kreuzschmerzen und Hüft- und Kniegelenksschmerzen.
Mittlerweile ist die Akupunkturbehandlung fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, für die Diagnosen Kreuz- und Knieschmerzen wird ein Zyklus von 10 Akupunkturbehandlungen gewährt, der in besonderen Fällen sogar auf 15 Behandlungen erweitert werden kann; die Akupunkturbehandlung von Kopfschmerzen, die ja auch gute Ergebnisse gebracht hatte, ist also leider aus dem Leistungsumfang der Krankenkassen gefallen.
In solchen und weiteren anderen Fällen kann eine Akupunkturbehandlung als individuelle Gesundheitsleistung (als sogenannte IGeL) durchgeführt werden, die von den gesetzlich Versicherten selbst getragen werden muss.
Eine Behandlung zur Allergiebeeinflussung, Gewichtsreduktion oder Raucherentwöhnung bleibt grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung.
Als individuelle Gesundheitsleistung
betragen die ermäßigten Kosten in unserer Praxis je Akupunktur-Sitzung nur 30.- €;
bei Fortsetzung einer Akupunkturbehandlung über die von der Krankenkasse übernommen 10 beziehungsweise 15 Therapiesitzungen hinaus je weiterer Akupunktur-Sitzung nur 20.- €
(Kosten laut Gebührenordnung für Privatpatienten GOÄ Nr. 269a 46.92 €)
In unserer Praxis hat sich Herr Dr. Martin Ulbrich für die Akupunkturbehandlung qualifiziert, der diese Behandlungsform in unserer Praxis seit 1999 ausübt.
Diese Seite drucken