GEMEINSCHAFTSPRAXIS in SCHÖFWEG

Allgemeinmedizin

Allergologie - Homöopathie - Naturheilverfahren - Psychotherapie - Psychoanalyse

Akademische Lehrpraxis der Technischen Universität München

Homöopathie

Möglichkeiten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung

In unserer Praxis können Sie sich von Frau Dr. Irmengard Schoder homöopathisch behandeln lassen.

Die Grundlage für eine regelrechte Verordnung homöopathisch gewählter Arzneien bei chronischen Erkrankungen ist normalerweise eine sehr zeitaufwändige Erfassung und Ausarbeitung aller Patienten-Symptome (2-4 Stunden).

Grundsätzlich sollten Sie auf die Qualifikation des Arztes achten und sich nicht scheuen zu fragen, ob Sie mittels klassischer Einzelmittelhomöopathie behandelt werden. Die derzeit beste Ausbildung haben Ärzte mit dem “Homöopathie-Diplom” des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte wie Frau Dr. Irmengard Schoder. Sie verfügen über eine hohe Qualifikation und oft über langjährige spezifische Erfahrung. Zumindest sollte der Arzt über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen.

Kosten einer homöopathischen Behandlung

Bei einer privatärztlichen Behandlung bemessen sich die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Abrechnung sämtlicher medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

In der GOÄ sind jeder Leistung bestimmte Ziffern mit jeweiliger Bewertung zugeordnet. So gibt es in der privatärztlichen Gebührenordnung speziell für die Homöopathie die Ziffern 30 und 31 (Homöopathische Erstanamnese inklusive Ausarbeitung des Falles und homöopathische Folgekonsultation). Auch allgemeine Abrechnungsziffern können je nach Leistung in Frage kommen.

Abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand im Einzelfall kann die Grundbewertung der einzelnen Ziffern mit den Faktoren 1 bis 3,5 (in Ausnahmefällen auch höher) gesteigert berechnet werden.
Es ergeben sich dadurch folgende Kosten:
Erstanamnese inkl. Fallausarbeitung (Dauer insgesamt 2 – 4 Std.) zwischen 120,- € und 220,- €; ausführliche Folgekonsultationen und Akutbehandlungen (ca. 30 – 60 min.) je nach Zeitaufwand bis zu 80,- €. Bei kürzeren Konsultationen können die Kosten entsprechend niedriger sein, bei längeren höher. Bitte fragen Sie unsl nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung.

Optionen der Kostenerstattung:

1. Integrierte Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie

In unserer Praxis ist die Homöopathie inzwischen im Rahmen der “Integrierten Versorgung” als Kassenleistung bei bestimmten Kassen möglich. Wenn Sie eine homöopathische Behandlung als Kassenleistung möchten, fragen Sie uns, ob Ihre Krankenkasse an der Integrierten Versorgung Homöopathie teilnimmt.

2. Sonstige Gesetzliche Krankenkassen

Im Rahmen der normalen kassenärztlichen Gebührenordnung (EBM) werden leider für Kassenpatienten keine seriös ausgeführten Leistungen der klassischen Einzelmittelhomöopathie bezahlt – außer, es handelt sich um extrem einfache Akutbehandlungen, die in wenigen Minuten zu bewältigen sind. Darüber hinausgehende homöopathische Behandlung muss privat gezahlt werden.

Bitte zögern Sie nicht, Ihre Krankenkasse auf die Möglichkeit der Teilnahme am IV-Vertrag Homöopathie hinzuweisen. Gegebenenfalls können Sie die Krankenkasse wechseln.

3. Beihilfe

Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, werden die Kosten normalerweise übernommen.

4. Privatversicherungen

Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden bei allen Ärzten übernommen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Internet-Portal des Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

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